Fahrerlaubnisklassen

Fahrerlaubnis AM

Leichte zweirädrige Kleinkrafträder

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder 

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm3 (bei Selbstzündungsmotoren) und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und
  • einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und
  • höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz

Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW (Klasse L6e-A) bzw. 6 kW (Klasse L6e-B) und
  • einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg,
  • höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz

Die Fahrerlaubnisklasse kann als Direkteinstieg mit 16 Jahren absolviert werden.

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Fahrerlaubnis A1

Krafträder

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
  • auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW

Die Fahrerlaubnisklasse kann als Direkteinstieg ab 16 Jahren absolviert werden.

Fahrerlaubnis A2

Krafträder 

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
  • auch mit Beiwagen.

Die Fahrerlaubnisklasse kann als Direkteinstieg ab 18 Jahren absolviert werden oder nach Vorbesitz A1 (mindestens 23 Monate ab praktischer Püfung A1 oder 16. Geburtstag)


Fahrerlaubnis A-Unbeschrenk

Krafträder 

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
  • auch mit Beiwagen.

Die Fahrerlaubnisklasse kann als Direkteinstieg ab 24 Jahren absolviert werden oder nach Vorbesitz A1  / A2 ( bei A1 "verkürzte Ausbildung"  mit Theorie und Praxis, bei A2  "Aufstiegsprüfung" mindestens 23 Monate ab praktischer Püfung A2)

Fahrerlaubnis B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
  • auch mit Anhänger
  • Einschluss der Klassen AM und L 

Anhänger innerhalb der Klasse B:

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Klasse B mit Schlüsselzahl 96


Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.



Klasse B mit Schlüsselzahl 196 

  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1

Klasse B mit Schlüsselzahl 197 (ab 01.04.2021)

  • Kombinierte Ausbildung in Automatik und Schaltgetriebe
  • Prüfung sowie die meisten Fahrstunden auf Automatik
  • Fahrstunden auf Schalter mindestens 10 x 45 Minuten plus einmal 15 Minuten (Prüfung durch Fahrlehrer) 
  • Nach Abschluss darf überall mit allen Fahrzeugen der Klasse B (egal ob Schalter oder Automat) gefahren werden

Das Mindestalter lieg normal bei 18 Jahren - wird jedoch oft als begleitendes Fahren ab 17 Jahren absolviert


Fahrerlaubnis BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg; somit würde man rechnerisch in der Kombination bis maximal 7.000 kg zgM fahren dürfen.


Mindestalter: 18 oder 17 (begleitendes Fahren)

Fahrerlaubnis L

Zugmaschinen

  • nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
  • Mindestalter 16 - 15 nur mit landwirtschaftlichen Betrieb und MPU
  • keine Praktische Ausbildung notwendig

Faherlaubnis T

Zugmaschinen

  • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
  • Mindestalter 16 - dann allerdings bis 18 Jahre nur 40 km/h (Geschwinigkeitsschild 40km/h!)

Fahrerlaubnis C1 oder C1E

C1: Kraftfahrzeuge - "7,5 Tonner"(außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
  • Mindestalter: 18 Jahre

C1E:Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination 

  • Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination jedoch nicht mehr als 12.000 kg.
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Einschluss: BE

C1E: Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination

  • Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Einschluss: BE

Fahrerlaubnis C oder CE

C: Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
  • Einschluss: C1
  • Mindestalter: 21 Jahre

CE: Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination 

  • mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
  • Einschluss: C1E, BE, T
  • Mindestalter: 21 Jahre

Fahrerlaubnis D1 oder D1E

D1: Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und
  • Länge nicht mehr als 8 m,
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
  • Mindestalter: 18 Jahre

D1E: Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit Anhänger 

  •  zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
  • Mindestalter: 18 Jahre

Fahrerlaubnis D oder DE

D: Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Einschluss: D1

DE: Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit Anhänger 

  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Einschluss: BE und D1E

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